Rechtsprechung
FG Münster, 10.06.2009 - 9 K 5026/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5026/05
- BFH, 22.10.2008 - I B 169/08
- FG Münster, 10.06.2009 - 9 K 5026/05
- BFH, 28.07.2009 - I B 64/09
- BFH, 13.01.2010 - I B 83/09
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 13.01.2010 - I B 83/09
Mitwirkung von Richtern an der Gerichtsentscheidung, wenn mehrere mündliche …
Das Finanzgericht (FG) Münster hat der Klage mit Urteil vom 10. Juni 2009 9 K 5026/05 K,U,F teilweise stattgegeben; im Übrigen hat es sie als unbegründet abgewiesen. - BFH, 25.03.2010 - I S 7/10
Rechtliches Gehör bei Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde
Mit Beschluss vom 13. Januar 2010 I B 83/09 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 10. Juni 2009 9 K 5026/05 K,U,F als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 28.07.2009 - I B 66/09
Fehlende Beschwerdefähigkeit von Prozesshandlungen und Unterlassungen des FG
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wendet sich mit ihren Beschwerden gegen diverse Verfahrenshandlungen und Unterlassungen des 9. Senats des Finanzgerichts (FG) Münster in dem unter dem Aktenzeichen 9 K 5026/05 K,U,F geführten Klageverfahren.
Rechtsprechung
FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5026/05 |
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Verfahrensgang
- FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5026/05
- BFH, 22.10.2008 - I B 169/08
- FG Münster, 10.06.2009 - 9 K 5026/05
- BFH, 28.07.2009 - I B 64/09
- BFH, 13.01.2010 - I B 83/09